Der E-CHECK

Für Vermieter

Der E-CHECK ist die anerkannte, normengerechte Prüfung von elektrischen Anlagen und Geräten in Wohnungen, Häusern und Betriebsgebäuden. Die E-CHECK Plakette zeigt Ihrem Mieter, Versicherungen und offiziellen Stellen, dass alles in bester Ordnung ist. Dank Prüfprotokoll können Sie als Vermieter im Schadensfall den einwandfreien Zustand der Elektroinstallation nachweisen.

Mit Sicherheit eine gute Rendite

Sicherheit ist bei Immobilien zu einem wichtigen Faktor geworden. Und dies im doppelten Sinne, denn hier geht es nicht
nur um die Sicherheit von Elektroanlagen, sondern vor allem um Ihre Sicherheit als Vermieter:
  • Der E-CHECK ist eine anerkannte, normengerechte Prüfung der Elektroanlage nach VDE. Im Schadensfall können Sie den einwandfreien Zustand der Elektroinstallation per Prüfprotokoll belegen.
  • Bei einem Mieterwechsel können Sie sofort feststellen, ob unerlaubte Veränderungen an der Elektroanlage durchgeführt wurden.
  • Die Kosten für den E-CHECK sind als Betriebskosten umlagefähig.
  • Der E-CHECK darf nur von geschulten Innungsfachbetrieben durchgeführt werden, die über qualifiziertes Personal und die entsprechende Messtechnik verfügen.

Mehr Sicherheit für Vermieter

Eine regelmäßig überprüfte Elektroanlage bietet die Gewissheit, dass sie funktionssicher ist, alle Sicherheitsanforderungen erfüllt – und keine Risiken durch evtl. nicht fachgerechte Umbauten eines Vormieters bestehen.
  • Für die Sicherheit der elektrischen Anlage und der elektrischen Geräte ist der Eigentümer verantwortlich.
  • Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten, wie es dem Vertrag entspricht.
  • Dies verlangt auch eine regelmäßige Kontrolle der technischen Einrichtungen nach den maßgeblichen Vorschriften.
  • Die VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100) nimmt elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus.
  • Im Schadensfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlage nachweisen. 
  • Immer mehr Vermieter setzen auf regelmäßige E-CHECK Prüfungen – auch bei jedem Mieterwechsel.

Ein E-CHECK bei jedem
Mieterwechsel

In puncto Sicherheit in Mietobjekten gibt es einige wesentliche Punkte, die zu beachten sind:
  • Sind alle technischen Einrichtungen auf neuestem Stand?
  • Hat der bisherige Mieter unerlaubte Veränderungen vorgenommen? Und wenn ja, welche?
  • Ist das Mietobjekt bei einer Neuvermietung aus technischer Sicht wirklich mängelfrei?
Allein aus diesen Gründen ist die regelmäßige E-CHECK Prüfung bei jedem Mieterwechsel zu empfehlen. Ihr E-CHECK Experte prüft die  Elektroinstallation Ihrer Immobilie auf:
  • ihre Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit,
  • ihren ordnungsgemäßen, sicherheitstechnischen Zustand,
  • den Schutz gegen elektrischen Schlag und elektrisch gezündeten Brand,
  • Maßnahmen gegen Blitzeinwirkung und Überspannung und
  • Energieeinsparpotenziale.

Je größer die Wohnanlage,
desto höher das Risiko

Bei großen Wohnanlagen mit 1.000 und mehr Einheiten multiplizieren sich die Aufwendungen für Instandhaltung schnell zu einem hohen fünfstelligen Betrag. Das bedeutet: Mit der höheren Anzahl an Wohnungen erhöht sich auch Ihr
Haftungsrisiko. Im Regelfall wird ein E-CHECK für große Wohneinheiten ausgeschrieben. Sie sollten in jedem Fall
darauf achten, dass es sich bei dem beauftragten Betrieb um einen geschulten und autorisierten Innungsfachbetrieb
handelt, der auch berechtigt ist, die geschützte E-CHECK Plakette zu vergeben.
Mehr Sicherheit für Vermieter und Hausverwaltungen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Elektroanlage entstehen, sind umlagefähig. Voraussetzung: Dies gilt nur, wenn die Prüfung von Elektroanlagen unter den „sonstigen Betriebskosten“ bei den
Umlagen im Mietvertrag aufgeführt ist. Achten Sie also darauf, wenn Sie einen Mietvertrag gestalten, dass dieser Punkt explizit aufgenommen wird.

Sonderfall Gewerbeflächen:
Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3

Ihre gewerblichen Mieter und vor allem die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften verlangen eine funktionssichere
Umgebung mit intakter Elektroinstallation, die keine Risiken birgt. Die von Ihnen zur Verfügung gestellte elektrotechnische Infrastruktur liegt in Ihrem Verantwortungsbereich. Die Prüffristen sind vom Mieter einzuhalten.

Fristen

Für Privatimmobilien wird empfohlen, die Elektroinstallation und Elektrogeräte alle 4 Jahre oder bei Mieterwechsel zu überprüfen.
Die offiziellen Prüffristen und -empfehlungen für die Elektroinstallation und Elektrogeräte für Gewerbeimmobilien:

Alle vier Jahre:
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel.*
Mindestens jährlich:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtugen, Anschlussleitungen, bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss.**
Jährlich:
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“.*
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in vorübergehend stationären Anlagen.**
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungsschutzschalter in nicht stationären Anlagen.***

* Durchführung vom Elektrofachbetrieb.
** Durchführung vom Elektrofachbetrieb oder einer fachkundigen Person, die geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet.
*** Durchführung vom Benutzer selbst, durch Betätigung der Prüfeinrichtung